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Klare Anweisungen, Zuständigkeitsregelungen und Vorgaben

Die Leitung eines Unternehmens ist laut Arbeitsschutzgesetz nach den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen.

Am besten lässt sich diese gesetzliche Auflage der Arbeitssicherheit im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagements (AMS) verwirklichen. Hierdurch können Sie geordnete und nachvollziehbare Arbeitsgänge einführen und auch dauerhaft in Ihr Unternehmen integrieren. Das minimiert nicht nur Ihre unternehmerischen Risiken, sondern spart Ihnen auch noch Kosten und Zeit.

Aus dem Arbeisschutzmanagement (AMS) ergeben sich folgende Handlungsfelder für ein Unternehmen:

  • Der nachhaltige Aufbau betrieblicher Arbeitsschutzstrukturen
  • Die Integration des Arbeitsschutzes in die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Unternehmens
  • Die Integration von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung
  • Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnissen
  • Die Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen, auch als Nachweis für den Schadensfall
  • Motivation der Beschäftigten, Verletzungen und Erkrankungen vorzubeugen
  • Das sind Ihre Nutzen für das Unternehmen:

  • Der Erhalt von Rechtssicherheit im Bereich des Arbeitsschutzes
  • Die Reduktion von Unfallraten und Fehlzeiten der Mitarbeiter
  • Die Förderung von Eigenverantwortung bei den Mitarbeitern im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Die Steigerung der Produktivität und Leistungsfähigkeit des Betriebes bei gleichzeitiger Herabsetzung der Kosten
  • Die Erhöhung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit
  • Das Herabsetzen des Haftungsrisikos

 

Wenn Sie Bedarf an einer Beratung zu diesem Thema oder einer unserer Leistungen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.