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Jährliche Sicherheitsunterweisung

Nach §12 des Arbeitsschutzgesetztes ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig (jährlich bzw. bei Auszubildenden halbjährlich),ausreichend und angemessen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen.
Zweck der Unterweisung ist, dass die Mitarbeiter, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen frühzeitig erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln können.

Termin:

Nach Absprache

Ort:

Bei Ihnen vor Ort

Länge:

Ca. 1–2 Stunden

Inhalt:

Unterschiedliche Inhalte, die sich entweder an Vorkommnisse in Ihrem Betrieb richten oder aktuelle Themen aufgreifen sowie allgemeine Grundthemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Abschluss:

Nachweis zur jährlichen Sicherheitsunterweisung
Zertifikat vom Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Kosten:

Nach Aufwand (Mitarbeiterzahl, An- und Abreise)

 

Wenn Sie Interesse an eine unserer Unterweisungenoder Schulungen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.